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   VGH Bayern, 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105   

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https://dejure.org/2016,25030
VGH Bayern, 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105 (https://dejure.org/2016,25030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105 (https://dejure.org/2016,25030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2016 - 13a ZB 16.30105 (https://dejure.org/2016,25030)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Darlegens von Fluchtgründen eines Asylsuchenden bei Verfolgung durch die Taliban und der Mafia in anderen Stadtteilen Kabuls

  • rewis.io

    Fluchtalternative bei Verfolgung durch Taliban in Afghanistan

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsantrag; Prozesskostenhilfe; Asylantrag

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Darlegens von Fluchtgründen eines Asylsuchenden bei Verfolgung durch die Taliban und der Mafia in anderen Stadtteilen Kabuls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105
    Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - BayVBl 1981, 529).

    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (BVerfG, B.v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 - BVerfGE 27, 248/251; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 a. a. O.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (BVerfG, B.v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 - BVerfGE 27, 248/251; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 a. a. O.).
  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105
    Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - BayVBl 1981, 529).
  • VG Lüneburg, 21.11.2016 - 3 A 109/16

    Bewacher; bewaffneter Konflikt; Camp; Gruppenverfolgung; Khoshi; Koshi; Kushi;

    (1) Das Gericht geht aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel davon aus, dass der Kläger in Kabul aufgrund der Anonymität der Großstadt und unter Berücksichtigung des Zeitablaufs (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.06.2016 - 13 A 1882/15.A -, juris Rn. 27) von mehr als zweieinhalb Jahren seit seiner Tätigkeit als Sicherheitsmann nicht aufgefunden würde (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris), zumal alleine der Umstand, dass er vor mehreren Jahren ein Camp bewacht hat, in dem sich Amerikaner befunden haben, nicht ausreichend sein dürfte, dass regierungsfeindliche Gruppierungen nach ihm suchen würden.
  • VG Lüneburg, 20.02.2018 - 3 A 17/17

    Entkräftung; Vermutung; Vorverfolgung

    (1) Das Gericht geht aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel davon aus, dass der Kläger in Kabul aufgrund der Anonymität der Großstadt und unter Berücksichtigung des Zeitablaufs (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 02.08.2016 - 13a ZB 16.30105 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 06.06.2016 - 13 A 1882/15.A -, juris Rn. 27) von mehr als zwei Jahren seit seiner Ausreise nicht aufgefunden würde (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 12), zumal alleine der Umstand, dass - seinen Vortrag insoweit als zutreffend unterstellt - von seinem Vater vor Jahren Geld und Vieh verlangt und der Kläger entführt wurde, um Geld von seinem Vater zu erhalten, nicht ausreichend sein dürfte, dass kriminelle Gruppierungen nach ihm (in Kabul) suchen würden.
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